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Das Arbeitsschutzgesetz: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Die psychische Arbeitsbelastung nimmt in vielen Unternehmen immer mehr zu. Genau deshalb wollen wir in diesem Artikel einen Einblick in das Arbeitsschutzgesetz gewähren.

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Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz wird immer mehr Gehör geschenkt. Das macht durchaus Sinn, den psychische Erkrankungen kosten der Wirtschaft jährliche viele Milliarden Euro. Natürlich sind die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nicht die alleinigen Verursacher der wachsenden Zahlen von psychischen Erkrankungen, denn auch familiäre oder persönliche Belastungen spielen hier eine Rolle. Nichts desto trotz sind wir im Arbeitsalltag immer größeren Druck und Stress ausgesetzt, der definitiv psychisch belastend wirkt. Aus diesem Grund ist es meiner Meinung nach ein guter erster Schritt die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in das Arbeitsschutzgesetz aufzunehmen. Allerdings wird an dieser Stelle noch zu wenig Aufklärung betrieben, warum die psychische Gesundheit der Mitarbeiter so wichtig ist.

Das ArbeitsSchutzGesetzt (ArbSchG)

Seit dem Jahr 2013 muss in Deutschland und Österreich in jedem Unternehmen nicht nur die physische Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden, sondern auch die psychische Gesundheit. Dies wurde in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in Österreich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verankert. Das heißt jeder Betrieb ist verpflichtet, die psychischen Belastungen der Mitarbeiter mit Hilfe standardisierter Fragebögen zu erheben und Gründe für Fehlbeanspruchungen zu beseitigen. Ob die Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzes eingehalten werden, wird in Österreich von der Arbeitsinspektion überprüft. Beispiele für arbeitsbedingte psychische Belastungen könnten sein: starker Zeit- und Termindruck, Beschleunigung von Arbeitsabläufen und Multitasking, Unterbesetzung, kleine Handlungsspielräume, monotone Aufgaben, Lärm und enge räumliche Verhältnisse durch Großraumbüros, sowie zu wenig Unterstützung und Anerkennung durch den Vorgesetzten. Diese psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen natürlich nicht zwangsläufig zu einer Fehlbeanspruchung und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern sind teilweise Bestandteil eines normalen Arbeitsprozesses. Gerade deshalb ist es enorm wichtig zu erheben, wie belastet sich die Mitarbeiter durch solche Bedingungen fühlen und ob es zu einer Fehlbeanspruchung kommt.

Warum ist das wichtig?

Die Arbeitsplatzevaluation psychischer Belastungen nach dem ASchG, oder auch Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG ist eine präventive Maßnahme, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und auch Unternehmen und Wirtschaft vor enormen Kosten zu bewahren. Wird an dieser Stelle nicht präventiv eingegriffen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Der Kostenfaktor

Einer der häufigsten Gründe für Krankenstände, Berufsunfähigkeit und die Frühpensionierung sind psychische Erkrankungen. In Österreich belaufen sich die direkten Kosten für psychische Erkrankungen auf rund 7 Milliarden Euro pro Jahr. In Deutschland sind es sogar 16 Milliarden Euro, ohne indirekte Kosten wie Leistungsabfall über einen längeren Zeitraum und Produktionsausfall berücksichtigt zu haben. Laut dem aktuellen Gesundheitsreport der BKK aus 2016 liegen die psychischen Erkrankungen nach Muskel- und Skeletterkrankungen sowieAtemwegserkrankungen auf Platz 3 der Hauptursachen für Arbeitsunfähigkeit. Betroffene von psychischen Erkrankungen sind auch am längsten außer Gefecht gesetzt, die durchschnittliche Dauer einesKrankenstands liegt bei 36 Tagen.

Massiver Leistungsabfall

Bevor sich ein Mitarbeiter eingesteht, dass er einfach nicht mehr kann und arbeitsunfähig ist, durchlebt dieser im Normalfall einen langen Leidensweg. In dieser Phase tritt ein chronischer, dauerhafter Leistungseinbruch auf und das normale Arbeitspensum kann nicht mehr erbracht werden. Diese Phase wird außerdem von Unkonzentriertheit und Fehleranfälligkeit geprägt. Durch den Ausfall von Schlüsselpositionen oder mehreren Mitarbeitern gleichzeitig und starker Unterbesetzung kann es zu massiven Produktionsausfällen kommen.

Ablauf der Evaluierung psychischer Belastungen/ Gefährdungsbeurteilung

Beim Ablauf der Feststellung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich. Im Arbeitsschutzgesetz ist verankert, dass der Arbeitgeber ähnliche Tätigkeiten zusammenfassen kann, also nur eine Gefährdungsbeurteilung für einen Tätigkeitsbereich. In Österreich ist dies strenger, laut ASchG muss jeder Arbeitsplatz auf psychische Belastungen untersucht werden. Ansonsten ist der Ablauf aber sehr ähnlich.

1. Festlegen von gleichartigen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten (nur in Deutschland)

In diesem Schritt können in Deutschland ähnliche Arbeitsbedingungen zusammengefasst werden. Das heißt, die Beurteilung beschränkt sich auf verschiedene Gruppen von Arbeitsplätzen.

2. Erfassung der psychischen Belastungsfaktoren

Dieser Vorgang wird mit Hilfe von standardisierten Erhebungsinstrumenten und Verfahren durchgeführt. Dabei kommen hauptsächlich Fragebögen, Gruppen- oder Einzelinterviews oder das Auswerten von vorhandenen Daten (z.B. MitarbeiterInnenbefragungen) zum Einsatz. Erfasst werden vier Bereiche

  • Aufgabenanforderungen und Arbeitsinhalte (Körperlich-, Geistige- oder Emotionale Belastungen, Unter- oder Überqualifikation)
  • Organisationsklima (Erkennbare soziale Faktoren, mangelnde Zusammenarbeit, Handlungsspielraum)
  • Arbeitsumgebung (Büro-Räumlichkeiten, Arbeitsmittel und Ausstattung usw.)
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (Arbeitszeitgestaltung, Unterbrechungen usw.)

3. Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren

Die erfassten Belastungsfaktoren müssen hinsichtlich ihres Gesundheitsrisikos für die Mitarbeiter überprüft werden. Anschließend wird entschieden, wo Handlungsbedarf besteht.

4. Ableiten von Maßnahmen und deren Umsetzung

Wurden bei der Analyse belastende Arbeitsbedingungen festgestellt, müssen nun ursachenbezogene Maßnahmen abgeleitet werden, um diesen entgegen zu wirken. Manche Maßnahmen können sehr schnell umsetzbar sein, andere bedeuten eine langfristige Veränderung und erfordern das Mitwirken von Geschäftsführung, Führungskräften und Mitarbeitern.

5. Wirksamkeitskontrolle

Nach dem ArbSchG und auch nach dem ASchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen. In Deutschland ist diese Wirksamkeitsüberprüfung ein Instrument der betrieblichen Selbstkontrolle. In Österreich wird die Wirksamkeit der Maßnahmen von der Arbeitsinspektion überprüft.

6. Dokumentation

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Erfassung der psychischen Belastungen, die dazu erstellen Arbeitsschutzmaßnahmen und über die Wirksamkeitskontrolle zu dokumentieren. In Deutschland gibt es dazu keine genauen Richtlinien, jedoch sollte die Dokumentation schriftlich vorliegen. In Österreich sind alle Ergebnisse im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten.

Fazit

Die Erfassung und Beseitigung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz wird von vielen Unternehmen immer noch als reine Zeit- und Geldverschwendung angesehen. Es wird eben gemacht, weil es das Gesetz so vorschreibt. Eines steht allerdings fest: Nur zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind auch produktiv und treiben das Unternehmen langfristig voran. Der Mensch ist der wichtigste Baustein eines Unternehmens um erfolgreich zu sein und aus diesem Grund sollte die physische, wie auch die psychische Gesundheit der Mitarbeiter PRÄVENTIV geschützt werden. Was bringt einem Unternehmen der beste, schlaueste und kompetenteste Mitarbeiter, wenn dieser sich jedes Jahr 2 Monate in einer psychosomatischen Rehabilitationsklinik vom Rest des Jahres erholen muss? Liegt die Gesundheit der Mitarbeiter einem Unternehmen wirklich am Herzen, hat dies über die Vermeidung von Krankheiten und Arbeitsausfällen hinaus, noch weitere Vorteile. Mitarbeiter arbeiten produktiver, sie fühlen sich stärker mit dem Unternehmen verbunden, die Kündigungsabsicht sinkt, das Arbeits- und Kommunikationsklima verbessert sich und vieles mehr.

Ohne seelische-geistige Gesundheit gibt es kein wirkliches Wohlbefinden

von Art Ulene

Literatur

  • Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastungen. (2013) BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
  • Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. (2016) Arbeitsschutz in der Praxis. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Kontroll- und Beratungstätigkeit. Leitfaden für die Arbeitsinspektion. BMASK – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
  • Arbeitsinspektion: Website der Arbeitsinspektion zu arbeitsbedingten psychischen Belastungen http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/Belastungen/default.htm (01.08.2013)
  • Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (AschG). Merkblatt. BMASK – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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